ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1. Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehen- der Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.

1.2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den Nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Bildau- tor ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Produktionsaufträge

2.1. Der Auftraggeber darf dem Bildautor für die Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter. Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

2.2. Der Bildautor wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.

2.3. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens nach 5 Werktagen nach Ablieferung der Bilder beim Bildautor eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

3. Stornierung

3.1. Eine Stornierung oder Verschiebung bereits vereinbarter Produktionstermine muss schriftlich erfolgen.

3.2. Das mit der Stornierung verbundene Ausfallhonorar berechnet sich wie folgt:

Stornierung
– innerhalb von 5 Tagen vor dem Termin: 30% – innerhalb von 3 Tagen vor dem Termin: 50% – innerhalb von 1 Tag vor dem Termin: 100% der vereinbarten Gesamtsumme.

3.3. Entstehen dem Fotografen durch die Stornierung oder Verschiebung des bereits vereinbarten Produktionstermins Kosten (z.B. durch Rent, Location-Mieten oder Reisekosten), so sind diese vollständig zu ersetzen und durch den Fotografen zu belegen

4. Produktionshonorar und Nebenkosten

4.1. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildautor nicht zu vertreten hat, wesentlich (mehr als 30 Minuten) überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Bildautor auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

4.2. Reisekosten werden mit 0,30€ Netto pro Kilometer vergütet und werden vorab im Angebot ausgewiesen, sofern diese anfallen.

4.3. Die Produktionskosten sind laut dem im Angebot gesetzten Zahlungsziels fällig.

4.4 Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.

5. Nutzungsrechte

5.1 Der Auftraggeber erwirbt grundsätzlich die einfachen Nutzungsrechte an den Fotos, sofern nicht anders im Angebot ausgewiesen.

Einfache Nutzungsrechte Nutzungsdauer: unbegrenzt Nutzungsrecht: mit Übertragung an Dritte Nutzungsumfang: ohne Einschränkung Verbreitungsgebiet: weltweit Weiterverkauf: nicht gestattet

Quellenangabe im Web/Print:

Foto © Marco Herrmann – Fotografie & Mediendesign (Pflicht)

Quellenangabe für Instagram:

@marcoherrmannfotograf

Erweiterte Nutzungsrechte / Buy-Outs können auf Anfrage erworben werden.

5.2 Das Urheberrecht wird nicht übertragen.

5.3 Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Bildautor berechtigt, die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

Ein Widerspruch hierzu muss in Textform vor Auftragsbestätigung vorliegen.

6. Schutzrechte Dritter

6.1 Sofern nicht der Bildautor ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegen die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei dem Auftraggeber.

6.2 Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung seiner Bilder keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.

7. Haftung und Schadensersatz

7.1 Der Bildautor haftet nur für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Dies gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

7.2 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes – egal ob in analoger oder digitaler Form – ist der Bildautor berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nut- zungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500,00€ pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Bildautor vorbehalten.

7.3 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Bildautors (-> 5.1.), so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200,00€ pro Bild und Einzelfall. Dem Bildautor bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines davon abweichenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

8. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

8.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die
Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.

8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.3 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird Dortmund als Gerichtsstand vereinbart.